Entwurf zum Gemeindestrukturreformgesetz in der Landesregierung beschlossen

Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 21.11.2013 den Entwurf des Gesetzes über die Neugliederung der Gemeinden des Landes Steiermark (Steiermärkisches Gemeindestrukturreformgesetz – StGsrG) beschlossen und in den Landtag Steiermark eingebracht, der sich damit in der nächsten Ausschusssitzung am 3. Dezember 2013 befassen wird.

Die gesetzliche Regelung ist erforderlich, da neben den insgesamt 297 Beschlüssen (das sind rund 80 Prozent) der 383 betroffenen Gemeinden 86 Kommunen keinen Beschluss für eine freiwillige Vereinigung entsprechend dem Landesvorschlag gefasst haben. Aufgrund dieser Gesetzesvorlage und den freiwilligen Vereinigungen wird die Steiermark im Jahr 2015 – wo dieses Gesetz wirksam werden soll – 288 Gemeinden haben.

„Mit dieser Gemeindestrukturreform soll die zukünftige Leistungsfähigkeit der Gemeinden gestärkt und somit die von der Landesregierung angekündigte Reformagenda ‚Stärkere Gemeinden – Größere Chancen′ umgesetzt werden“, so die Landeshauptleute Franz Voves und Hermann Schützenhöfer. Die verbleibenden 288 Gemeinden in der Steiermark werden nach dieser Reform besser in der Lage sein, die ihnen von der Bundesverfassung zugedachten Aufgaben und Funktionen wahrzunehmen, den österreichischen Stabilitätspakt umzusetzen sowie den durch die demographische Entwicklung zum Teil beträchtlichen Bevölkerungsrückgang zu verkraften.

Die durchschnittliche Einwohnerzahl einer steirischen Gemeinde steigt von 1.747 Einwohner (2010) auf 3.293 Einwohner (2015), was in etwa der durchschnittlichen Einwohnerzahl der Gemeinden des Bundeslandes Salzburg entspricht.

Der Steiermarkanteil der Kleinstgemeinden unter 1.000 EW in Österreich sinkt von 32 Prozent (2010) auf 3,6 Prozent (2015). Die Anzahl der Gemeinden über 10.000 EW steigt von fünf (2010) auf fünfzehn (2015). 2015 wird es nur mehr zwei Gemeinden unter 500 EW (2010: 77) und 16 Gemeinden unter 1.000 EW (2010: 200) geben.

Mehr Informationen zur Gemeindestrukturreform finden Sie unter www.gemeindestrukturreform.steiermark.at.

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