Drexler und Kampus: „Wir suchen Gasteltern für Kinder aus dem Kriegsgebiet“

Mehr als 1.200 Flüchtlinge aus der Ukraine sind seit Beginn der Fluchtbewegung aus dem Kriegsland Ukraine in der Steiermark angekommen. Großteils handelt es sich bei jenen Flüchtenden, die in Graz registriert werden, um Frauen und Kinder. Personen unter 18 Jahren machen sogar mehr als die Hälfte der ankommenden Personen aus.

Unter diesen Kindern und Jugendlichen auf der Flucht vor dem Krieg sind auch solche, die unbegleitet sind und daher bei ihrer Ankunft in der Steiermark große Aufmerksamkeit und besonderen Schutz durch das Land Steiermark erhalten. Um diese Kinder und Jugendlichen gut versorgen zu können, sucht das Land Steiermark nun Gasteltern, die bereit sind, diese Kinder und Jugendlichen für die ersten Monate aufzunehmen.

Europalandesrat Christopher Drexler und Soziallandesrätin Doris Kampus appellieren an Steirerinnen und Steirer, als Gasteltern unbegleitete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine aufzunehmen. © Land Steiermark/Robert Binder

Land Steiermark sucht Gasteltern
Soziallandesrätin Doris Kampus: „Kinder und Jugendliche sind in einem Krieg in besonderer Gefahr. Wir wollen ihnen nach der Flucht aus der Ukraine eine sichere Zuflucht geben. Daher appelliere ich an alle Steirerinnen und Steirer, sich zu melden, wenn sie Kinder und Jugendliche aus der Ukraine aufnehmen möchten. Viele Menschen in der Steiermark haben bereits in den letzten Wochen ihr großes Herz gezeigt, ich bin mir sicher, dass wir für diese besondere Aufgabe viele weitere Steirerinnen und Steirer finden werden.“

Europalandesrat Christopher Drexler: „Viele Menschen sind durch den schrecklichen Krieg in der Ukraine gezwungen, aus ihrer Heimat zu flüchten und damit ihr gewohntes Alltagsleben zurückzulassen. Wir stehen als Gesellschaft vor der großen Herausforderung insbesondere das Leid der vielen Kinder so gut es geht zu lindern. Ich danke allen, die dazu einen Beitrag leisten wollen und können. Diese Aufgabe wird für uns alle in den kommenden Wochen und Monaten noch größer werden.“

Was ist notwendig?
Voraussetzung für die Aufnahme eines Gastkindes ist unter anderem ausreichender und adäquater Wohnraum, Sensibilität gegenüber der Situation, insbesondere der Sprache und die Bereitschaft zu einer Kurzeinführung für die Dauer eines Nachmittags. Alle Interessenten werden von einer Sozialarbeiterin besucht und bei Bedarf unterstützt. Für Sprachprobleme wird ein eigener, kostenloser telefonischer Dolmetschdienst eingerichtet. Zur Kontaktaufnahme mit der Sozialabteilung des Landes steht die E-Mail-Adresse kinderundjugendhilfe@stmk.gv.at zur Verfügung.

Grundsätzlich erhalten Gasteltern, sobald ein Kind bei ihnen untergebracht ist, eine Aufwandsentschädigung in Höhe des steirischen Pflegekindergeldes – für Kinder unter 12 Jahren sind dies 515 Euro, für Jugendliche über 12 Jahren 566 Euro pro Monat.

Ukrainehilfe Steiermark
Unter  www.ukrainehilfe.steiermark.at gibt es Infos zu Hilfsangeboten und Maßnahmen in der Steiermark. Meldungen über freie Quartiere können per E-Mail an grundversorgung@stmk.gv.at gerichtet werden. Zudem steht die Hotline des Landes Steiermark zur Ukrainehilfe unter der Telefonnummer 0800 201010 an sieben Tagen in der Woche zur Verfügung.

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