Erfolgsrezepte für die steirische Gastronomie

Das Tourismusressort des Landes unterstützt die steirische Gastronomie ab sofort mit dem Förderprogramm „Erfolgsrezepte“. Gefördert werden sämtliche Investitionen in Gastronomiebetriebe. Dies soll für neue Impulse sorgen und die heimische Branche nachhaltig stärken. Insgesamt stehen zwei Millionen Euro an Förderbudget zur Verfügung.

„Die Steiermark ist DIE Genussdestination Österreichs. Einzigartige Spezialitäten, die hohe Qualität der Produkte und die typisch steirische Gastfreundschaft sind dabei das Besondere, das unsere Gastronomiebetriebe auszeichnet. Mit dem neuen Förderprogramm für Investitionen setzen wir nun starke Impulse für heimische Gastronomieunternehmen, die proaktiv ihre Zukunft gestalten wollen“, so Tourismuslandesrätin Barbara Eibinger-Miedl zum neuen Förderprogramm „Erfolgsrezepte“.

Die heimische Gastronomie steht seit etlichen Jahren vor großen Herausforderungen. Gerade die Corona-Jahre waren für die Branche überaus schwierig und auch der aktuelle Arbeitskräftemangel sowie die Preisentwicklung fordern die Gastronominnen und Gastronomen sehr. Mit dem neuen Förderprogramm „Erfolgsrezepte“ sollen jene unterstützt werden, die ihr Unternehmen und Angebot mit Investitionen attraktivieren wollen.

Förderprogramm umfasst breites Spektrum

Gefördert werden Investitionen im Gastronomiebetrieb, insbesondere in den Bereichen Qualitätsverbesserungen, Nachhaltigkeit, Energieeffizienz beziehungsweise Energieeinsparungsmaßnahmen und Photovoltaikanlagen. Des Weiteren fallen auch Digitalisierungsmaßnahmen, Kapazitätserweiterungen, Mitarbeitereinrichtungen, Gastgärten, Küchenausgestaltung, Gastraumausstattung, Sanitär sowie Maschinen in das Förderprogramm.

Insgesamt umfasst das Förderbudget zwei Millionen Euro. Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 20.000 Euro. Anrechenbar sind 20 Prozent der Investitionskosten bei kleinen beziehungsweise zehn Prozent bei mittleren Unternehmen. Die höchstmögliche Fördersumme pro Betrieb beträgt 100.000 Euro. Folgende Kriterien muss ein Betrieb erfüllen, um gefördert zu werden: Er muss mindestens 20 Sitzplätze im Innenbereich und warme Küche zu Mittag und am Abend (an Sonntagen nur mittags) bieten. Darüber hinaus muss er zumindest vier Tage in der Woche, darunter ein Wochenendtag. Zudem muss der Standort in einer steirischen Tourismusgemeinde liegen. Die Betriebe der Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie mit KMU-Status, die diese Voraussetzungen erfüllen, können ab sofort online einen Antrag beim Referat Tourismus stellen (Fachteam Gewerbliche Tourismusförderung – Verwaltung – Land Steiermark).

Zielgruppe Dorfwirtshäuser

Die Gastronomie ist auch der Dreh- und Angelpunkt eines florierenden Dorfes und spielt daher für die Lebensqualität in den Regionen eine zentrale Rolle. Dabei braucht es neben einer erfolgreichen Regionalentwicklung auch entsprechende Unterstützung für gastronomische Betriebe am Land. Mit den angeführten Förderkriterien soll genau diese Zielgruppe erreicht und unterstützt werden.

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