Das Statut sowie die Geschäftsordnung der Steirischen Volkspartei in aktueller Fassung.
Im heutigen Unterausschuss für Landesverfassung und Wahlrecht wurden von ÖVP und SPÖ die österreichweit weitgehendsten Prüfkompetenzen des Landesrechnungshofes für Gemeinden vorgeschlagen.
Die Reformpartner setzen damit mustergültig die Ermächtigung des Bundesverfassungsgesetzgebers, dass Landesrechnungshöfe die Gebarung von Gemeinden unter 10.000 Einwohnern prüfen dürfen, um.
KO Drexler als Vorsitzender des Verfassungsausschusses des Landtag Steiermark: „Wir in der Steiermark sind damit Musterschüler im Österreichvergleich. Wir setzen die Möglichkeit, die uns der Bundesverfassungsgesetzgeber einräumt, am weitgehendsten um. Damit überholen wir die bisherigen Spitzenreiter Salzburg und Oberösterreich.“
Gemeinden unter 10.000 Einwohner dürfen nunmehr amtswegig vom Landesrechungshof geprüft werden. Außerdem kann der Landtag sowie die Landesregierung auf begründetes Ersuchen eine Prüfung von Gemeinden über 10.000 Einwohner beim Landesrechnungshof beantragen.
„Alle Fraktionen waren im Grundsatz mit unserem Vorschlag einverstanden. Wir sind froh, dass auch die Opposition diesen großen Schritt mitträgt und voraussichtlich in der nächsten Sitzung des Unterausschusses mitbeschließt“, so die beiden Klubobleute der Reformpartnerschaft Walter Kröpfl und Christopher Drexler abschließend.