Steiermärkische Landesregierung beschließt Maßnahmen zur Beseitigung schwerer Unwetterschäden

Durch Starkregenereignisse zwischen 3. und 6. August 2023 kam es in den Bezirken Deutschlandsberg, Leibnitz und Südoststeiermark zu erheblichen Schäden an der Infrastruktur. Aufgrund der Niederschlagsmengen musste in den Bezirken Leibnitz und Südoststeiermark die Katastrophe festgestellt werden. Im Bezirk Deutschlandsberg wurden die Gemeinden St. Peter i. S., Bad Schwanberg, Wies, Eibiswald, Wettmannstätten, St. Martin i.S. und die Stadtgemeinde Deutschlandsberg zu Katastrophengebieten erklärt.

Zur Beseitigung der dabei entstandenen Unwetterschäden hat die Steiermärkische Landesregierung heute (30. August 2023) entsprechende Mittel freigegeben. Diese decken die erforderlich gewordenen P1-Maßnahmen der Katastrophenschutzbehörden in der Gesamthöhe von rund 9,8 Millionen Euro sowie P2-Maßnahmen in der Höhe von rund 2,3 Millionen Euro ab.

Landeshauptmann Christopher Drexler: „Die Starkregenereignisse Anfang des Monats haben enorme Schäden in den betroffenen Regionen angerichtet. Jetzt gilt es, die durch die Sachverständigen und Behörden festgestellten Schäden rasch finanziell zu bedecken und den Betroffenen zu helfen. Deshalb haben wir heute Maßnahmen in Höhe von 9,8 Millionen Euro beschlossen, die der unmittelbaren Gefahrenabwehr dienen. Mein Dank gilt allen Helferinnen und Helfern, die an der Beseitigung der Unwetterschäden arbeiten sowie allen Zuständigen des Landes Steiermark, die für die rasche Begutachtung, Schätzung und Abwicklung der Schäden sorgen.″

„Auf den steirischen Landesstraßen gehen wir derzeit von Schäden in der Höhe von rund sechs Millionen Euro aus. Zirka 1,5 Millionen Euro davon bedecken wir mit dem heutigen Beschluss. Noch nicht mit einberechnet in diese sechs Millionen sind die erheblichen Schäden auf unseren Gemeindestraßen, die ebenfalls einige Millionen Euro betragen werden. Mein Dank gilt den Einsatzkräften, dem steirischen Straßenerhaltungsdienst und allen weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landes und in den Städten und Gemeinden″, sagt Verkehrsreferent und Landeshauptmann-Stv. Anton Lang.

Der für die Schutzwasserwirtschaft zuständige Landesrat Hans Seitinger ergänzt: „Die bestehenden Hochwasserschutzeinrichtungen konnten zusätzliche Schäden in der Höhe von rund 50 Millionen Euro verhindern. Mit der raschen Beseitigung der Schäden sowie dem Räumen von Geschiebesperren sind die Hochwasserschutzeinrichtungen wieder voll funktionsfähig. Ein Dank gilt auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den befassten Abteilungen des Landes, die seit Wochen eine großartige Arbeit leisten um rasch zu helfen und die Infrastruktur wieder herzustellen.″

Bei P1-Maßnahmen handelt es sich um erforderliche Maßnahmen an festgestellten Gefahrenstellen, von denen eine Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen oder für Sachwerte in einem ungewöhnlichen Ausmaß ausgeht. Davon betroffen sind insgesamt 232 Schadensfälle, wovon 140 in der Südoststeiermark, 58 in Leibnitz und 34 in Deutschlandsberg eingetreten sind. In den Bereich der P2-Maßnahmen fallen Maßnahmen an Fließgewässern in den ausgewiesenen Katastrophengebieten, insbesondere um die Abflusskapazität im Bereich der Bäche und Flüsse wiederherzustellen und Folgeschäden durch weitere Hochwässer zu minimieren. Darunter fallen etwa die Sanierung und Stabilisierung von unterspülten Ufermauern und Verkehrswegen, die Sicherung und Sanierung von Ufereinrissen, die Entfernung von Verklausungen und Abflusshindernissen, die Räumung von Geschiebe und Anlandungen zur Wiederherstellung der Querprofile und die Behebung von Schäden an bestehenden Hochwasserschutzeinrichtungen (Dämme, Ufermauern, Böschungssicherungen).

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