Objektivierungsgesetz wurde im Landtag Steiermark beschlossen

Nach intensiven Abstimmungsprozessen und profunder legistischer Prüfung wurde heute das Objektivierungsgesetz im Landtag Steiermark beschlossen. Darin ist unter anderem gesetzlich geregelt, dass Spitzenfunktionen im steirischen Landesdienst öffentlich ausgeschrieben werden und die Kandidatinnen und Kandidaten in einem mehrstufigen Bewerbungs- und Auswahlverfahren, welches von einer externen Beratungsfirma begleitet wird, ausgewählt werden. Diesen Standards der Transparenz und Objektivierung werden bereits seit dem Amtsantritt von Landeshauptmann Christopher Drexler gemeinsam mit LandeshauptmannStellvertreter Anton Lang ausnahmslos entsprochen – bisher allerdings ohne gesetzliche Verpflichtung.

Mit dem Objektivierungsgesetz ist nun rechtlich verankert, dass leitende Funktionen im Landesdienst transparent und objektiv ausgeschrieben und besetzt werden.
© Land Steiermark/Binder

Wie es bisher bereits in der Praxis der Fall war, ist auch im neuen Objektivierungsgesetz vorgesehen, dass eine Begutachtungskommission für die Durchführung des Bewerbungsverfahrens zuständig ist. Die Kommission setzt sich zusammen aus Landesamtsdirektor/in, LAD-Stellvertreter/in, Leiter/in der Personalabteilung, Gleichbehandlungsbeauftragte/r sowie vom zuständigen Mitglied der Steiermärkischen Landesregierung nominiertem/er Experten/Expertin für den fachlichen Aufgabenbereich, ausgewählt wird. Die Begutachtungskommission schlägt der Landesregierung nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens eine Reihung vor. Die Person wird danach mittels Landesregierungsbeschluss bestellt.

Anders als bisher soll die (erste) Bestellung in eine Leitungsfunktion gemäß dem neuen Objektivierungsgesetz zukünftig befristet für einen Zeitraum von drei Jahren erfolgen. Danach ist eine unbefristete Weiterbestellung ohne die Durchführung eines neuerlichen Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahrens möglich.

Gelten sollen die neuen gesetzlichen Vorgaben für die Bestellung folgender Positionen:

Landesamtsdirektor/in und Stellvertreter/Stellvertreterin, Abteilungsleiterinnen und -leiter sowie Fachabteilungsleiterinnen und -leiter, Leiterin/Leiter der Agrarbezirksbehörde, Bezirkshauptfrauen und Bezirkshauptmänner, Leiterin/Leiter der politischen Expositur sowie Baubezirksleiterinnen und –leiter. Die Präsidentin bzw. der Präsident des Landesverwaltungsgerichtes sowie die Vizepräsidentin bzw. der Vizepräsident des Landesverwaltungsgerichtes werden weiterhin unbefristet bestellt.

„Dieser Gesetzesentwurf regelt nun das, was auch schon bisher bei der Besetzung von leitenden Funktionen im steirischen Landesdienst gelebte Praxis ist. Mit dem Objektivierungsgesetz sind Transparenz und Objektivität bei der Besetzung von Leitungspositionen nun auch gesetzlich festgeschrieben – Landeshauptmann Christopher Drexler hat damit sein Versprechen, das er zu seinem Amtsantritt abgegeben hat, gehalten”, so Personallandesrat Werner Amon.

„Ich bin froh, dass die bisher gängige Praxis bei der Besetzung von Leitungspositionen im Land Steiermark jetzt auch gesetzlich verankert ist. Nun kann transparent und klar dargestellt werden, dass im Landesdienst die objektiv besten Kandidatinnen und Kandidaten ausgewählt werden“, zeigt sich VPLandtagsabgeordneter Lukas Schnitzer überzeugt.

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