Grazer Volksgarten ist ab Montag Schutzzone

Landeshauptmann Christopher Drexler und Stadtrat Kurt Hohensinner haben sich dafür stark gemacht, jetzt steht fest: Nach einem Kriminalitätsanstieg hat die Landespolizeidirektion Steiermark eine Schutzzone für den Grazer Volksgartenpark verordnet. Sie soll vorrangig Kinder vor Straftaten schützen. Die Verordnung tritt mit 15. Juli 2024 in Kraft und ist vorerst sechs Monate lang aufrecht.

Es hat immer wieder erschreckende Meldungen über die Vorgänge in und um den Grazer Volksgarten gegeben. Deswegen war Landeshauptmann Christopher Drexler erst vor wenigen Wochen mit Innenminister Gerhard Karner und der neuen Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Jugendkriminalität zu einem Lokalaugenschein vor Ort. Auch in den Gesprächen des Landeshauptmanns mit dem Landespolizeidirektor waren die Zustände in einzelnen Parks immer wieder Thema. Angesichts der zunehmenden Kriminalität und der immer größeren Gefahr rund um den Volksgartenpark hat Landeshauptmann Christopher Drexler den Innenminister und den Landespolizeidirektor in jüngsten Gesprächen nochmals ersucht, die Einrichtung einer Schutzzone nachdrücklich zu verfolgen. Stadtparteiobmann und Bildungsstadtrat Kurt Hohensinner hat die Forderung nach einer Schutzzone zum Thema im Grazer Gemeinderat gemacht und intensiv auf eine Umsetzung gedrängt – insbesondere zum Schutz der Kinder und der Schülerinnen und Schüler. Dieser Einsatz von Landeshauptmann Christopher Drexler und Stadtrat Kurt Hohensinner hat sich ausgezahlt und ist jetzt von Erfolg gekrönt.

Der Einsatz von Landeshauptmann Christopher Drexler und Stadtrat Kurt Hohensinner hat sich ausgezahlt © Land Steiermark

„Ich bin wirklich froh und dankbar, dass es möglich gemacht wurde, den Grazer Volksgartenpark ab Montag zur Schutzzone zu erklären. Denn was Polizistinnen und Polizisten erleben und Anrainerinnen und Anrainer über die Vorgänge hier schildern, offenbart völlig inakzeptable Zustände. In einem Park, den Familien mit Kindern gerne nutzen würden, wo sich Jugendliche treffen wollen und wo es einen Kindergarten und Schulen in unmittelbarer Nähe gibt, muss die Kriminalität – und insbesondere die Drogenkriminalität – mit aller Entschlossenheit und Härte bekämpft werden. Die Schutzzone ist ein wichtiger Schritt, um für mehr Ordnung zu sorgen und damit die Landeshauptstadt wieder ein Stück sicherer zu machen. Das ist meine Erwartung im Interesse der Sicherheit der Steirerinnen und Steirer und der Grazerinnen und Grazer“, erklärt Landeshauptmann Christopher Drexler und betont weiter: „Mir ist besonders wichtig, dass die Entwicklungen im Volksgarten aber auch in anderen Parks, in der ganzen Stadt und in der Steiermark insgesamt weiterhin genau im Auge behalten werden. Damit im Bedarfsfall auch an anderen Orten mit Konsequenz und polizeilichen Maßnahmen reagiert werden kann. Denn es geht um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in der Steiermark.“

„Ich wünsche mir, dass zukünftig wieder glückliche, spielende Kinder den Volksgarten regieren und nicht Drogen, Kriminalität  und Gewalt. Die erneute Einführung einer Schutzzone ist dafür ein wichtiger Schritt, den Kindern und Pädagoginnen ein Stück Sicherheit zurückzugeben und damit auch ein Stück Freiheit!“, so Stadtrat Kurt Hohensinner.

 Informationen zur Schutzzone Volksgartenpark

Eine Analyse der jüngsten Daten zeigt einen deutlichen Anstieg an Suchtmitteldelikten im Grazer Volksgartenpark. Dabei stellte die Polizei innerhalb des ersten Halbjahres 2024 im betroffenen Park und im Vergleich zum selben Zeitraum des Vorjahres einen Anstieg der Delikte um rund 45 Prozent fest (2023: 149; 2024: 216) fest. Zudem stöberten Suchtmittel-Spürhunde der Polizeidiensthundeinspektion Graz heuer bereits Drogen im Straßenverkaufswert von rund € 60.000.- allein im Volksgartenpark auf. Dabei handelt es sich um rund fünf Kilogramm Marihuana, aber auch Kokain oder Amphetamin (z.B. Ecstasy-Tabletten), welches in sogenannten „Drogen-Punkern“ versteckt sichergestellt wurde. Suchtmittel, die auch beim Auffinden durch Kinder eine erhebliche Gefahr darstellen können.

Schutz der Kinder oberste Priorität    

Das Sicherheitspolizeigesetz (SPG) sieht für derartige Fälle und mit dem Zweck des Schutzes Minderjähriger die Möglichkeit einer Schutzzone rund um Schulen, Kindergärten oder vergleichbarer Schutzobjekte vor. Diese kann zeitlich beschränkt für maximal sechs Monate von der örtlichen Sicherheitsbehörde verordnet werden, bevor eine neuerliche Überprüfung erforderlich ist. Aufgrund des nun festgestellten Anstiegs der Suchtmitteldelikte im Volksgarten und der diagnostizierten Trendumkehr in einer Langzeitbeobachtung verordnete die Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung (SVA) nun eine derartige Schutzzone für den Volksgartenpark in Graz. Die diesbezügliche Verordnung tritt mit 15. Juli 2024 (00:00 Uhr) für längstens sechs Monate in Kraft.

Betretungsverbot und Strafen möglich

Neben ohnehin erstatteten Anzeigen kann die Polizei nun beim Verdacht gerichtlich strafbarer Handlungen nach dem Straf-, Verbots- oder Suchtmittelgesetz auch Betretungsverbote für den Bereich der Schutzzone aussprechen und Personen aus dieser wegweisen. Dabei sind bei Missachtung (zusätzliche) Geldstrafen bis zu € 1.000.- (im Wiederholungsfall bis zu € 4.600,-) oder Ersatzfreiheitsstrafen bis zu vier Wochen möglich. Die Polizei wird den Kontrolldruck weiterhin erhöhen und die Schutzzone verstärkt im Zuge des Streifendienstes sowie mit gezielten Schwerpunktkontrollen uniformiert und zivil überwachen.

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