Auch Grazer Metahofpark wird zur Schutzzone erklärt

Nachdem der Grazer Volksgarten mit 15. Juli 2024 zur Schutzzone erklärt wurde, ist es ab 1. Oktober auch im Metahofpark soweit: die Landespolizeidirektion verordnet eine Schutzzone für den Metahofpark, um vorwiegend Kinder vor steigender Kriminalität und Straftaten zu schützen.

Auch der Grazer Metahofpark wird nach dem Volksgartenpark zur Schutzzone erklärt.

Rund zwei Monate nach der Einführung einer Schutzzone für den Grazer Volksgartenpark konnte die Polizei eine erste positive Bilanz ziehen. So wurden in dieser Zeit etwa 800 Personen überprüft und mehr als 130 Betretungsverbote ausgesprochen. Die zahlreichen ausgestellten Anzeigen, darunter allein 35 Anzeigen nach dem Suchtmittelgesetz, zeigen, dass die Einführung der Schutzzone im Volksgarten wirkt und sich der Einsatz von Landeshauptmann Christopher Drexler und Stadtparteiobmann Hohensinner für die Sicherheit im Volksgarten ausgezahlt hat.

Nun reagiert die Landespolizeidirektion auf die erwartete Verlagerung der Suchtmittelszene in die umliegenden Parks, in dem nicht nur diese bereits länger verstärkt kontrolliert werden, sondern auch im Metahofpark für vorerst sechs Monate eine Schutzzone eingeführt wird. Damit können die Polizistinnen und Polizisten auch hier neben den ohnehin ausgesprochenen Anzeigen künftig auch Wegweisungen und Betretungsverbote vornehmen. Gleichzeitig betont die Landespolizeidirektion, dass die Situation selbstverständlich auch weiterhin genau beobachtet wird und regelmäßige Intensivkontrollen und Schwerpunktaktionen durchgeführt werden.

Drexler: Hier geht es um die Sicherheit der Steirerinnen und Steirer!

„Schon bei der Ankündigung der Schutzzone für den Volksgarten habe ich klar gesagt, dass es notwendig ist, auch die Entwicklungen in der Umgebung, in anderen Park in der Stadt und in der Steiermark insgesamt zu beobachten. Es war daher aus meiner Sicht notwendig, auch den Metahofpark zur Schutzzone zu machen. Denn es geht um die Sicherheit der Steirerinnen und Steirer, der Grazerinnen und Grazer – und nur wenn konsequent und mit aller Entschlossenheit vorgegangen wird, kann sichergestellt werden, dass sich Kriminalität nicht verlagert, sondern dass sie auch tatsächlich wirksam bekämpft wird,“ so Landesparteiobmann Landeshauptmann Christopher Drexler. „Für die Anrainerinnen und Anrainer ist diese Nachricht ein Grund zum Aufatmen. Es sind inakzeptable Zustände, wenn sich Anrainerinnen und Anrainer, Besucherinnen und Besucher oder Familien mit Kindern unwohl fühlen, wenn sie einen Park betreten. Deswegen braucht es einfach mehr Möglichkeiten für die Polizei durchzugreifen. Es geht darum, unsere Städte wieder sicherer zu machen und insbesondere unsere Kinder und Jugendlichen zu schützen. Eine erste Bilanz im Volksgartenpark zeigt, dass die Schutzzone dort wirkt und die Kriminalität erfolgreich bekämpft wird – was mich besonders froh macht, da mir diese Gegend besonders am Herzen liegt, weil ich selbst in der Nähe aufgewachsen bin.“

Hohensinner: Ich will, dass hier Kinder regieren, und nicht Drogen und Gewalt!

„Mein großer Dank richtet sich an Innenminister Gerhard Karner, sowie Landeshauptmann Christopher Drexler und Landespolizeidirektor Gerald Ortner, die die Sicherheitslage in Graz genau im Blick und nun schnell reagiert haben“, begrüßt VP-Obmann Stadtrat Kurt Hohensinner die Ausweitung der Schutzzone auch auf den Metahofpark. Schon bei der ersten Auflage der Schutzzone in den Jahren 2019 bis 2021 war auch der Metahofpark von den Maßnahmen umfasst. Der Anstieg der Delikte rechtfertigt nun auch die Verhängung der Schutzzone im Jahr 2024. „Ich will, dass in unseren Parks Kinder und Familien regieren, und nicht Drogen, Alkohol und Gewalt. Nur mit konsequentem Handeln kann sichergestellt werden, dass sich Kriminalität nicht nur verlagert, sondern dass sie auch wirksam bekämpft wird. Es ist ein ganz wichtiger Schritt hier konsequent nachzusetzen.“

Betretungsverbot und Strafen möglich

Aufgrund der vorliegenden Lageveränderung hat das Stadtpolizeikommando Graz eine weitere Schutzzone für den Metahofpark beantragt. Ein dementsprechender Antrag wurde Anfang vergangener Woche eingebracht und behördlich geprüft. Nun wurde die „Schutzzone Metahofpark“ verordnet – sie tritt mit 1. Oktober 2024 in Kraft. Die bereits Mitte Juli verordnete „Schutzzone Volksgartenpark“ bleibt parallel dazu bestehen. Neben ohnehin erstatteten Anzeigen kann die Polizei nun beim Verdacht gerichtlich strafbarer Handlungen nach dem Straf-, Verbots- oder Suchtmittelgesetz auch Betretungsverbote für den Bereich der Schutzzone aussprechen und Personen aus dieser wegweisen. Dabei sind bei Missachtung (zusätzliche) Geldstrafen bis zu € 1.000.- (im Wiederholungsfall bis zu € 4.600,-) oder Ersatzfreiheitsstrafen bis zu vier Wochen möglich. Die Polizei wird den Kontrolldruck weiterhin erhöhen und die Schutzzone verstärkt im Zuge des Streifendienstes sowie mit gezielten Schwerpunktkontrollen uniformiert und zivil überwachen.

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