Im Mittelpunkt steht der Mensch.

Wir wollen unseren pflegebedürftigen Mitmenschen auch in Zukunft ein Altern in Würde ermöglichen. Mit einer älter werdenden Gesellschaft steigt allerdings auch der Bedarf an Pflegeleistungen. In der Steiermark wurde nun das erste Pflegegesetz Österreichs beschlossen, womit unser Bundesland nicht nur eine Vorreiterrolle einnimmt, sondern die Rahmenbedingungen für eine moderne und zukunftsfitte Pflege gewährleistet sind.

Neben dem Ausbau der Pflege-Ausbildungsplätze sowohl an den Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege als auch an der Fachhochschule Joanneum ist das neue Pflege- und Betreuungsgesetz ein weiterer wichtiger Schritt zu wesentlichen Verbesserungen und zur Weiterentwicklung der heimischen Pflege.

„Für uns steht nicht das System im Mittelpunkt, sondern die Menschen. Und für sie haben wir das neue Pflegegesetz umgesetzt.”

Landesrat Karlheinz Kornhäusl und
Klubobfrau Barbara Riener

Das sind die Eckpunkte des neuen steirischen Pflegegesetzes:

Die in den Bezirkshauptmannschaften angesiedelten Pflegedrehscheiben werden im Gesetz als zentrale Anlaufstellen und One-Stop-Shop für alle Pflegebedürftigen sowie deren Angehörige verankert. Soweit eine Pflegegeldstufe unter 4 vorhanden ist, soll, neben dem aktuell auch schon notwendig einzuholenden pflegerischen Gutachten, zusätzlich eine verbindliche Beratung vor einer Antragstellung für eine stationäre Pflege dafür sorgen, dass sämtliche vorhandenen und geeigneten Angebote außerhalb eines Pflegewohnheimes ausgelotet werden.

Gesetzliche Verankerung der mehrstündigen Alltagsbegleitung und Entlastungsdienste, der mobilen Pflege- und Betreuungsdienste, wobei Letzteres in Kombination mit dem Steiermark-Tarifmodell ein Mindestbetrag zur Sicherung des allgemeinen Lebensunterhalts und des Wohnbedarfes gewährleistet wird. In Bezug auf die 24h-Betreuung wird eine Regelung aufgenommen, die analog zur auslaufenden Regelung im Sozialhilfegesetz, eine Zuzahlung vorsieht. Ebenso werden die Tagesbetreuung und Leistungen im Rahmen des Betreuten Wohnens im Gesetz verankert.

Gesetzlich geregelt werden die Kurzzeit- und Übergangspflege, wobei die Übergangspflege erstmals gesetzlich aufgenommen wird. Diese Pflegeform überbrückt die Lücke zwischen einem Krankenhausaufenthalt und der häuslichen Pflege und dient einer gezielten Mobilisierung, damit Menschen so lange wie möglich zu Hause bleiben können. Die Kurzzeitpflege soll insbesondere pflegende Angehörige entlasten, damit diese sowohl bei planbaren als auch nicht planbaren Ereignissen in Anspruch genommen werden kann.

Das Gesetz regelt auch die Pflegewohnheime und Pflegeplätze. Dabei werden die Rechte der Bewohnerinnen und Bewohner enorm gestärkt, die Errichtungs- und Betriebsbewilligung, die Anerkennung der Heime, die Ausstattung, die Pflegedokumentation sowie die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung und die Verschwiegenheitspflicht geregelt. Festgelegt wird im neuen Gesetz auch, dass neu anzuerkennende Betten vorrangig an gemeinnützige Trägerorganisationen gehen sollen. Überschüsse dürfen nur für Rücklagen und die Verbesserung von Angeboten für zu Pflegende nach diesem Gesetz verwendet werden.

Eine vom Rechnungshof lange geforderte Empfehlung wird nun durch eine zentrale Heimaufsicht umgesetzt. Um entsprechende Vorkehrungen bei Blackouts und Stromausfällen zu treffen, wird zudem eine verpflichtende Notstromversorgung vorgesehen.

Die eigens geschaffene Bestimmung ermöglicht dem Land allein oder gemeinsam mit Gemeinden neue Leistungen zu erproben, um spätestens nach drei Jahren diese Leistungen im Erfolgsfall gesetzlich zu verankern. Dies sorgt für eine flexible Handhabung von möglichen neuen Projekten, was allen Steirerinnen und Steirern zu Gute kommt.

Durch eine neugeschaffene mobile Leistung im Behindertengesetz wird der Inklusionsgedanke auch im stationären Pflegebereich weiter forciert. Damit werden die Leistungen noch besser an die individuellen Bedürfnisse der Menschen angepasst.

„politicum“ versteht sich als Zeitschrift, die die offene Diskussion pflegt. Zahlreiche, namhafte nationale und internationale Expertinnen und Experten aus den unterschiedlichsten Fachbereichen und politischen Couleurs haben zu den verschiedensten aktuellen Themen Stellung bezogen. Zu Politik, Wirtschaft, Geschichte, Gesellschaft, Wissenschaft, Kultur, Staats- und Demokratiereform u.v.m.

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